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Sie planen eine Veranstaltung, die Ihren Gästen als unvergessliches Erlebnis in Erinnerung bleiben soll und von der sie noch lange reden werden?Die Ansprüche an die Umsetzung von Licht, Bild, Ton und Animationen sowie Möglichkeiten der Interaktion bei Veranstaltungen nehmen stetig zu. Komplexe, hochwertige Technologie und logistisch hoher Aufwand machen Spezialisten erforderlich, die Sie kompetent beraten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Ideen helfen.Wir setzen Events mit kreativen Ideen und qualitativ hochwertigem technischen Equipment in Szene. Auf diese Weise werden Ihre Hauptversammlungen, Shows, Pressekonferenzen oder internationale Kongresse zu aussergewöhnlichen Highlights. Für Ihre individuellen Wünsche und medientechnischen Anforderungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner: Unsere teamorientierten Projektleiter und Techniker erarbeiten gemeinsam mit Ihnen kreative, funktionale, flexible und kostentransparente Veranstaltungskonzeptionen. Dabei stellen Ihre persönlichen Wünsche und Qualitätsanforderungen für uns eine besondere Herausforderung dar, die wir gerne annehmen. Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie optimale Lösung und führen sie mit höchster Motivation und bestem technischem Know-how erfolgreich aus.
Leistungen
Ein paar Worte über uns
Das Leistungsportfolio von der ETC Group beinhaltet das komplette Spektrum der Veranstaltungstechnik. Ob Grossevent, Pressekonferenz, Produkt- und Messepräsentation oder kleine private Veranstaltung ETC Group ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Planung und Durchführung. Ein hohes Maß an Perfektion in der Planung, sowie zuverlässige High-End-Produkte bei der Durchführung, sind für uns eine SelbstverständlichkeitDurch optimale Vorbereitung und erfahrene Projektteams in der Abwicklung, kann so jede Veranstaltung für Sie und Ihre Gäste zu einem magischen Moment werden.
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TontechnikDer Ton macht die Musik. Ganz nach diesem Grundsatz bieten wir je nach Anforderung die richtige Lösung für eine perfekte Beschallung Ihrer Veranstaltung.Ein Event im Freien, einem Stadion, einer Halle, einem Foyer oder im Zelt jedes erfordert eine individuelle Planung. Durch unsere große Auswahl an High-End-Produkten können wir jede Lokation optimal beschallen.
ProjektionBewegende Momente auf Leinwand oder Großflächen projiziert. Ihrer und unserer Kreativität sind hier fast keine Grenzen gesetzt. Unsere große Auswahl an Beamertechnik erlaubt Projektionen in den unterschiedlichsten Größen und auf den verschiedensten Flächen.Begeistern auch Sie Ihr Publikum mit bewegenden bewegten Bildern. Wir können Sie hierbei mit den verschiedensten Medientechniken des Films bis hin zur Video-Liveübertragung mit Kamerazügen unterstützen.
LichttechnikEs werde Licht! Nichts weckt bei den Gästen einer Veranstaltung mehr Emotionen als die richtige Lichtgestaltung. Die perfekte Lichtstimmung ist von großer Bedeutung um aus Ihrem Event ein Erlebnis zu machen, an das man sich gerne zurückerinnert.ETC bietet Ihnen vielseitige Lösungen von Dekolicht im Freien und Innenräumen, Spot Beleuchtungen, Discolicht, Bühnenlicht, Lasershows und vieles mehr.Als weiteres Highlight können wir Ihnen kreative Lichtgestaltung mit Pyrotechnik anbieten. Verzaubern Sie die Nacht mit einem kreativen Feuerwerk.
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ETC Group HerfordIn der Masch 20 32049 Herford Tel:05221/6999-857 Fax: 05221/6999-858 E-Mail: info_etc-group.eu
AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen
§1 Geltung der Bedingungen1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. ETC erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheins, der von der Fa. ETC, deren Vertreter oder des von des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. ETC sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.§2 Angebot und Vertragsabschluß1. Die Angebote der Fa. ETC sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Fa. ETC 30 Tage gebunden. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. ETC. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Fa. ETC nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Internet, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Preise, technischen Daten, Gewichts- Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.§3 Preise und Zahlungen1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.2. Preisangaben in Preislisten, Internet oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa ETC an die in ihren Angeboten angegeben Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.4. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Herford. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.5. Bei Bestellungen unter einem Nettobestellwert unter 55Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 3 Euro pro Rechnung.6. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen der Fa. ETC 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.7. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Fa. ETC über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich die Firma ETC ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.8. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt, oder wenn der Firma ETC andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Fa. ETC die gesamte Restsumme fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Die Fa. ETC ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.9. Alle Zahlungen haben direkt an die Fa. ETC zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Fa. ETC nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.10. Soweit zwischen Vertragsabschluß und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Fa. ETC.11. Bei Neukunden oder solchen deren Kreditwürdigkeit von der Fa. ETC in Frage gestellt wird, ist der Kauf- oder Rechnungsbetrag sofort und in Bar zu entrichten, sofern keine anderen Vereinbahrungen getroffen wurden, welche schriftlich von der Fa. ETC bestätigt werden müssen.§4 Vermietung1. Der vereinbarte Mietpreis gilt - sofern nicht anders vereinbart - für 24h und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Die Mietsachen sind grundsätzlich am Folgetag bis 11Uhr zurückzugeben. Bei Überschreitung wird automatisch ein weiterer Miettag berechnet.2. Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 12h Mängelrügen geltend gemacht werden und der Fa. ETC die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Fa. ETC bemüht, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Teile auszutauschen oder Instand zu setzen. Die Fa. ETC haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor. 3. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter besondere Sorgfaltspflichten. Wenn die Lagerung oder Aufstellung nicht in bewohnten Gebäuden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht stattfindet ist für Bewachung zu sorgen. Transportfahrzeuge sind einzuschließen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Einsatzort ist der Fa. ETC anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.4. Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonst wie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa. ETC dadurch entstanden sind, dass die Nachmietung gestört oder verhindert worden ist.5. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Fa. ETC berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.6. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldet Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird die Fa. ETC von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.7. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich. Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 50% der Auftragssumme möglich.8. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen, fehlende Sorgfaltspflicht ( oder gestelltes Material ) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen. 9. Für jegliche Anbringungen von Geräten oder sonstigen Dingen die durch die Fa. ETC aufgrund von Sicherheitsrisiken verweigert wird und vom Mieter oder Veranstalter (nicht Fa. ETC) selbst durchgeführt werden übernehmen wir keine Haftung für die Geräte bzw. Personen. Jegliche Rechts- und Schadensansprüche, auch durch Dritte, können nicht geltend gemacht werden.§5 Auf- und Abbau bei Veranstaltungen1. An den Auf- und Abbautagen, sowie an den Produktionstagen werden vom Veranstalter folgende Positionen bereitgestellt:•Mineralwasser und Softdrinks in ausreichender Menge für alle Mitarbeiter der Fa. ETC •Belegte Brötchen, Obst, sowie eine warme Mahlzeit pro Tag und Person.Da das Catering ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist, bitten wir darum, diesen Punkt zu berücksichtigen. Bei Nichteinhaltung, berechnen wir eine Cateringpauschale von 23 Euro pro Tag und Person.2. Weiterhin ist bei Veranstaltungen über mehrere Tage oder mindestens 12 Stunden Arbeitszeit ein Hotelzimmer, mit mindestens 3 Sternen, für jeden Mitarbeiter der Firma ETC zu stellen. Sollte dieses nicht der Fall sein, berechnen wir eine Hotelpauschale von mindestens 100 Euro pro Person und pro Tag.§6 Lieferung1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluß keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen der Fa. ETC.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. ETC verlassen hat.3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferten Ware verweigert hat.4. Die Firma ETC ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.§7 Liefer- und Leistungszeit ( Bei Kaufleuten gilt §8 )1. Die Fa. ETC bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät sie in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern die Schuld von der Fa. ETC ausgeht und nicht von Zulieferern oder höherer Gewalt.2. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden gesetzlichen Nachfrist wird auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Fa. ETC beginnt. Die Fa. ETC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§8 Gewährleistung und Haftung 1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungszeit durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. ETC nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 2. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung, 3. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und die Fa. ETC von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von 2 Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im übrigen müssen der Fa. ETC offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. ETC bereitgehalten werden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. ETC aus.4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Fa. ETC oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder wird bei Nebelmaschinen nicht das original Fluid verwendet, entfällt die Gewährleistung. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Fa. ETC nach ihrer Wahl, dass a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Fa. ETC geschickt wird; b.)der Käufer das schadhafte Teil bzw. das Gerät bereit hält und ein Servicetechniker der Fa. ETC zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei Kaufleuten gilt zusätzlich: Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Fa. ETC diesem Verlangen entsprechen, wobei die unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit sowie Reisekosten zu den Standard Sätzen der Fa. ETC zu zahlen sind.5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.7. Die Fa. ETC steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen den Käufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Produkthaftungsrecht zur Anwendung kommt.§9 Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten1. Die von der Fa. ETC genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höheren Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. ETC die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw..., auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. ETC oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Fa. ETC auch bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. ETC, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.4. Sofern der Käufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit der Fa. ETC.5. Die Fa. ETC ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.§10 Eigentumsvorbehalt1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen ( einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent ), die der Fa. ETC aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. ETC die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der Fa. ETC Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Fa. ETC als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Fa. ETC durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Fa. ETC übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der Fa. ETC unentgeltlich. Ware, an der der Fa. ETC (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorsorglich werden die dem Käufer von der Fa. ETC gelieferten Waren auch sicherheitsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Käufer diese Gegenstände unentgeltlich für die Fa. ETC verwahrt.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, sofern er sich nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung ) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. ETC ab. Die Fa. ETC ermächtigt ihn widerruflich, die an die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigungen kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. ETC hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die Fa. ETC berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. ETC liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.§11 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. ETC und Käufer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.2. Soweit gesetzlich zulässig ist Herford Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.3. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig Herford. §12 Auffällige Personen oder Straftäter1. Sollte ein Mieter oder Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. ETC nicht nachkommen, oder Ware entwenden die sich im Eigentum der Fa. ETC befindet, ist es uns freigestellt, Daten über diese Person in jeglicher Weise (Brief, Fax, Internet, usw.) zu veröffentlichen um die Fa. ETC und nächste Opfer damit zu schützen. 2. Die Fa ETC veröffentlicht im Internet eine Reihe von Personen die Straffällig oder Ihren Zahlungsaufforderungen nicht Folge geleistet haben. Diese Angaben sind alle unter Vorbehalt und werden uns teilweise von anderen Personen oder Firmen mitgeteilt. §13 Umtausch1. Der Umtausch erfolgt nur gegen Gutschrift, es erfolgt keine Auszahlung, Ersatzteile und Leuchtmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.§ 14 Anmeldungen GEMA und GEZ1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jegliche Veranstaltungen, die nicht privater Nutzung entsprechen, immer Anmelde- und Gebührenpflichtig sind. Wir übernehmen keine Haftung bei versäumten oder falschen Meldungen.(Jegliche Vervielfältigung auch Auszugsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fa. ETC Veranstaltungstechnik. Nachdruck verboten. Alle Geräteausführungen und technische Daten sowie Preise ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.)
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:Marcel Binder - In der Masch 20 - 32049 HerfordETC Group Herford Marcel Binder - In der Masch 20 - 32049 Herford - Tel:05221/6999-857 - Fax: 05221/6999-858 - E-Mail: info_etc-group.euAmtsgericht Herford Geschäftsführer: Marcel Binder - USt-ID.: DE 225373381 Tino Pascheke - USt-ID.: DE 199819141Design & Realisation: Tino Pascheke - In der Masch 20 - 32049 Herford - Tel:05221/6999-863 - Fax: 05221/6999-864 - E-Mail: info_etc-group.euDiese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. (Google) Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.
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